BV, Do bist ein Ferkel. Dein Auto könnte mal einen Reinigungseinsatz mit dem Staubsauger vertragen.
Jeder Mensch ist schlau, die Einen vorher, aber alle nachher. Ich halte es mit „Dem alten Fritz“ Friedrich II. dem Großen: „Jeder soll nach seiner Fasson selig werden“. (Inzwischen bin ich stolz auf meine migrantische Herkunft. Das war mal anders …..) Es ist nie falsch, das Richtige zu tun (Mark Twain)
Bei mir ist gerade verdrehte Welt. Privat fahr ich nen Schalter und hätte gern ein Automatikauto, aber meine Frau schaltet auch gern. Beruflich fahr ich einen LKW mit automatiesiertem Schaltgetriebe, das heißt, du stellst auf D, die Elektronik legt den Gang ein, du gibst Gas und er schaltet von selbst. Ich hätte aber gern einen handgeschalteten LKW. Aber zurück zum Thema : Ich fahre in beiden gern und oft in Absatzschuhen.
In deinem privaten Auto kann ichs ja noch verstehen, machen die Frauen ja teilweise auch, aber gibts für Berufskraftfahrer da keine Vorschriften bzgl. der Schuhe? Ich glaub z.B. barfuß darf man keinen LKW fahren.
Hat sich jemals bei einer Verkehrskontrolle jemand um dein Schuhwerk gekümmert ? Ich bin schon mal in Sandaletten ums Auto gestöckelt weil mir die Kollegin mein defektes Rücklicht zeigen wollte und einmal in Pumps, weil der Beamte mein Warndreieck im Kofferraum sehen wollte. Weiß nicht ob die was getuschelt haben, aber von mir wollten die nichts.
Hört bitte auf, von mir zu erwarten, daß ich normal werde ! Wir wissen doch alle, daß das niemals geschehen wird !
Natürlich kann dir kein Polizeibeamter vorschreiben welches Schuhwerk du am Steuer deines Fahrzeugs tragen sollst. Ich bin da der Meinung beim fahren flache Schuhe zu tragen, ist auf jedenfall ein Sicherheitsaspekt welchen jeder für sich selbst vereinbaren muss. Mit einem schuhwechsel schonst du auf jedenfall deine Absätze.
Zitat von MarcoNatürlich kann dir kein Polizeibeamter vorschreiben welches Schuhwerk du am Steuer deines Fahrzeugs tragen sollst. Ich bin da der Meinung beim fahren flache Schuhe zu tragen, ist auf jedenfall ein Sicherheitsaspekt welchen jeder für sich selbst vereinbaren muss. Mit einem schuhwechsel schonst du auf jedenfall deine Absätze.
Seh ich ähnlich. Außer "Kurzstrecke beim Forentreff" hab ich zum Autofahren normal immer Sneaker an. Das ist Sicherheitstechnisch doch sinnvoll. Außerdem schont es die Absätze und die Fußmatten. Und sehn tut die schicken Heels beim fahren auch keiner...
Am Ziel angekommen kann man dann schnell wechseln, und alles ist gut
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" Konrad Adenauer
Kommt immer auf die Situation an. Kurzstrecke wie du das schon sagst. Aber es steht auch nicht mehr in der StVO drin. Ja gut, eine weibliche Beamte hat mal von mir verlangt, daß ich meine Sandaletten ausziehe. Es war an einem sommerabend bei über 25 Grad und sie trug Dienststiefel. Ich glaube, das war der pure Neid.
Hört bitte auf, von mir zu erwarten, daß ich normal werde ! Wir wissen doch alle, daß das niemals geschehen wird !
Zitat von thommy06... Ja gut, eine weibliche Beamte hat mal von mir verlangt, daß ich meine Sandaletten ausziehe. Es war an einem sommerabend bei über 25 Grad und sie trug Dienststiefel. Ich glaube, das war der pure Neid.
Bist du der Aufforderung dann auch nachgekommen? Und: Mit welcher Begründung hat Sie das gefordert??? Hattest du denn Ersatzschuhe dabei? - Oder hättest du die nicht zufällig vergessen können?
Ich würde mir erstmal zeigen lassen, wo das im Gesetzestext steht... Da könnte ja jede kommen ^^
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" Konrad Adenauer
Das wird mit dem §23 StVO Absatz 1 Satz 2 begründet. Zitat:
ZitatWer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Man ist wohl der Meinung, das die Verkehrssicherheit durch das Tragen von hohen Absätzen leidet.
Ohne Abweichung von der Norm ist kein Fortschritt möglich. Frank Zappa
Zitat von CorsarDas wird mit dem §23 StVO Absatz 1 Satz 2 begründet. Zitat:
ZitatWer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Man ist wohl der Meinung, das die Verkehrssicherheit durch das Tragen von hohen Absätzen leidet.
Es gab mal einen Passus, wo explizit drinstand : "zweckmäßige Kleidung", den Satz finde ich nicht mehr. In den o.g. Paragraphen kann ich m.E. nichts mit Schuhen oder Bekleidung hineininterpretieren.
Hört bitte auf, von mir zu erwarten, daß ich normal werde ! Wir wissen doch alle, daß das niemals geschehen wird !
Zitat von thommy06... Ja gut, eine weibliche Beamte hat mal von mir verlangt, daß ich meine Sandaletten ausziehe. Es war an einem sommerabend bei über 25 Grad und sie trug Dienststiefel. Ich glaube, das war der pure Neid.
Bist du der Aufforderung dann auch nachgekommen? Und: Mit welcher Begründung hat Sie das gefordert??? Hattest du denn Ersatzschuhe dabei? - Oder hättest du die nicht zufällig vergessen können?
Ich muß gestehen, ich habe die Ordnungshüterin angelogen und gesagt, daß ich KEINE Ersatzschuhe mithabe. Ich habe gesagt, daß ich dann nur barfuß weiterfahren kann, was sie Zähne knirschend zugestimmt hat. Ich bin dann barfuß weitergefahren ... allerdings nur bis zur nächsten Straßenecke
Hört bitte auf, von mir zu erwarten, daß ich normal werde ! Wir wissen doch alle, daß das niemals geschehen wird !
Also, im PKW trage ich Snecker oder die Schuhe, gerade mal tragen möchte, auch HH mit 10 und mehr cm Absätzen. Im LKW trage ich "Hausschuhe", da ich baiges Leder im Fußraum liegen habe. Die Hausschuhe sind schwarze Pantoletten mit Strassteinen und einen ca. 6cm hohen Keilabsatz. Fürs Arbeiten rund um den LKW muss ich Arbeitsschutzschuhe tragen.
Zitat von CorsarDas wird mit dem §23 StVO Absatz 1 Satz 2 begründet. Zitat:
ZitatWer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Man ist wohl der Meinung, das die Verkehrssicherheit durch das Tragen von hohen Absätzen leidet.
Es gab mal einen Passus, wo explizit drinstand : "zweckmäßige Kleidung", den Satz finde ich nicht mehr. In den o.g. Paragraphen kann ich m.E. nichts mit Schuhen oder Bekleidung hineininterpretieren.
Dito! Aus dem zitierten Paragrafen lässt sich so definitiv erstmal rein garnix ableiten, was Bekleidung oder Schuhwerk des Fahrers (m/w) angeht... Ich meine auch, das da früher mal was expliziteres drinstand, wie Thommy schon schrieb. Müsste das jetzt aber erst recherchieren...
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" Konrad Adenauer
Also hier ist ja eine lebhafte Diskussion über dieses Thema aufgeflammt. Ich muß zugeben, daß ich, teilweise heute noch, gerne barfuß Auto fahre, nur ist mir in Erinnerung (vlt. veraltet), dass eigentlich, insbesondere im beruflichem Kraftverkehr geeignetes Schuhwerk getragen werden muß. Deswegen führe ich auch immer ein Paar "uralt" Schuhe Marke "Herrenschuhe" mit , damit ich bei einer evt. Polizeikontrolle trotzdem weiterfahren könnte. Ich weiß, ich bin ein "Fuchs" .
Es hieß mal, du sollst beim Fahren festes, geschlossenes Schuhwerk mit rutschfester Sohle tragen. Für den Fall einer Kontrolle hab ich immer ein Paar "sommerliche" Arbeitsschutzschuhe, die an der Ferse einen Gummiriemen haben, rechts neben dem Fahrersitz stehen.
Möchte mich auch mal dazu einbringen. Mir hat mal einer von der Versicherung folgendes mitgeteilt: Thema waren "chipgetunte Autos": Die Versicherung steigt sofort aus, auch wenn man nicht Schuld am Unfall hatte, aber das Auto entsprach nicht den gesetzlichen Verkehrsvorschriften und damit sind sie fein raus. Dann änderte ich mal kurz auf Schuhe bei Frauen. Das Problem ist nicht eine Verkehrskontrolle, sondern ein Unfall und die Auswirkung auf die Versicherung. Und auch wenn man an diesem nicht selbst Schuld ist, aber aufgrund des Schuhwerks (Absätze) eventuell davon ableiten könnte, daß der Unfall dann durch flachere oder auch festere Schuhe vermieden werden hätte können, dann hat man schneller Teilschuld als man glaubt. Allerdings gibt es auch bei flachen Schuhen das gleiche Problem, wenn man in Flip Flops irgendwie am Pedal hängen bleibt und dadurch zBsp Vollgas gibt und dem Vordermann draufknallt oder deswegen unwillkürlich bremst. Und eine Versicherung bezahlt lieber einen kleinen Betrag an einen Sachverständigen für ein Gutachten, als einen ganzen Schaden (vor allem bei Personenschaden kann die Summe gleich in die Millionen gehen). Und als Mann in Highheels muss man schon gut sein, daß zu beweisen, daß man mit Absätzen fahren kann. Daher fahre ich nur ganz selten in Absätzen und auch nur dann mit max 7cm oder weniger.
Eine Strafe durch die Polizei wird man nur dann bekommen, wenn man sich blöd benimmt und der Polizist das auf die Schuhe schiebt. Aber schnellfahren geht viel leichter zum Strafen. Mit den Schuhen hätte er womöglich eine Diskussion. Ich bin in Österreich seit ich den Führerschein habe erst 4mal (3x an einem Abend im Planquadrat ) kontrolliert worden ohne das es einen Anlass dafür gab. Sonst immer nur dann, wenn ich zu schnell unterwegs war (auch nicht viel öfter). Lucky
Richtig, Versicherung ist ein ganz anderes Thema. (wurde glaub ich hier auch schon behandelt) Das ist klar, daß die jede Gelegenheit nutzen um sich rauszuwinden. Aber rein theoretisch ist das fahren mit Absatzschuhen nicht verboten. Auch nicht barfuß. Man müßte einfach mal den Beamten seines Vertrauens danach fragen, wenn sich mal die richtige Gelegenheit ergibt.
Hört bitte auf, von mir zu erwarten, daß ich normal werde ! Wir wissen doch alle, daß das niemals geschehen wird !
Zitat von lucky13Möchte mich auch mal dazu einbringen. Mir hat mal einer von der Versicherung folgendes mitgeteilt: Thema waren "chipgetunte Autos": Die Versicherung steigt sofort aus, auch wenn man nicht Schuld am Unfall hatte, aber das Auto entsprach nicht den gesetzlichen Verkehrsvorschriften und damit sind sie fein raus.
Das ist in Deutschland anders. Chiptuning ist prinzipell erlaubt, aber: Das muß amtlich abgenommen werden und die Fahrzeugpapiere müssen entsprechend geändert werden.
Nur, wenn es nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist oder das Chiptuning nicht der eingetragenen Variante entspricht, hat man ein Problem. Und zwar nicht nur mit der Versicherung (die bei erlaubtem Chiptuning i.d.R. die Beiträge deutlich anhebt). Das Fahrzeug verliert durch eine eintragungspflichtige Änderung seine Zulassung. Und dann ist man auch noch strafrechtlich wegen des Führens eines nicht zugelassenen Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr dran. Bei einer Verkehrskontrolle kann die Polizei solche Fahrzeuge an Ort und Stelle stillegen. Dann kommt ein Abschleppfahrzeug und nimmt das Fahrzeug mit. Und wenn mit so einem Fahrzeug ein Unfall passiert, kann das für den Fahrer auch schnell Gefängnis bedeuten.
Ohne Abweichung von der Norm ist kein Fortschritt möglich. Frank Zappa
Die Polizei betreibt doch selbst Chiptuning ! Aus Kostengründen. Um nicht das nächsthöhere und damit teurere Modell zu kaufen, was bei 40-50 Neuanschaffungen auf einmal ganz schön Geld spart. Das wissen die Kfz-Techniker, aber die fahrenden Beamten wissen das zu Teil gar nicht mal.
Hört bitte auf, von mir zu erwarten, daß ich normal werde ! Wir wissen doch alle, daß das niemals geschehen wird !