Zitat von HackentreterDie winkende Frau war ja cool.
Ich bin noch nie Paternoster gefahren...
Ich bisher auch nur einmal, in der Hauptpost in Chemnitz, Straße der Nationen, vor vielen Jahren, als ich meine CB-Funk-Lizenz angemeldet habe. Man muß es mal gemacht haben.
Hört bitte auf, von mir zu erwarten, daß ich normal werde ! Wir wissen doch alle, daß das niemals geschehen wird !
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“
Wurde das Recht am eigenen Bild durch eine unbefugte Veröffentlichung verletzt, oder droht die unberechtigte Veröffentlichung eines Bildes, kann der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gem. § 12, § 862, § 1004Abs. 1 Satz 2 BGB, analog i.V.m. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 22, § 23KunstUrhG gegen das jeweilige Medium geltend machen (Verbreiterhaftung) um die Erstveröffentlichung des Bildes oder eine wiederholte Veröffentlichung zu verhindern.Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 i.V.m. § 22, § 23 KunstUrhG bestehen. Hier ist neben dem Ersatz des konkreten Schadens nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG) eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes zu bezahlen und ein etwaiger Gewinn (wegen Steigerung der Auflage) herauszugeben. Einen guten Anhaltspunkt für die Berechnung der fiktiven Lizenzgebühr bietet dabei bei professionellen Fotomodellen die VELMA-Liste, herausgegeben vom Verband lizenzierter Modellagenturen e. V.[33]Wurde durch die Veröffentlichung schwerwiegend in das Recht am eigenen Bild eingegriffen, beispielsweise durch den Abdruck von Nacktfotos, kann auch ein Anspruch auf Entschädigung in Geld für einen immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) bestehen. Dieser wird aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m.Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet und soll neben der Genugtuungsfunktion für das Opfer auch eine Präventionsfunktion für den Verletzer haben.Wurden die Bildnisse unbefugt erstellt, kann auch die Herausgabe des Bildmaterials verlangt (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. § 823Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB) oder ein Anspruch auf Vernichtung nach § 37,§ 38 KunstUrhG geltend gemacht werden.
Hört bitte auf, von mir zu erwarten, daß ich normal werde ! Wir wissen doch alle, daß das niemals geschehen wird !
Man muß auch die dazu gefällten Urteile lesen. Eines davon steht auch auf der Wikipedia-Seite:
ZitatUnter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7 Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.).“
Ohne Abweichung von der Norm ist kein Fortschritt möglich. Frank Zappa
ZitatUnter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7 Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.).“
Hört bitte auf, von mir zu erwarten, daß ich normal werde ! Wir wissen doch alle, daß das niemals geschehen wird !
Können wir nicht mal die Kirche im Dorf lassen? Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass hier jemand sich in einem Bild wiedererkennt und sich DANN auch noch darüber aufregt? Auf Facebook sehe ich ständig Bilder, wo auch fremde Menschen mit drauf sind, denkt ihr die wurden jedes Mal gefragt? Ich sehe das so: wo kein Kläger, da kein Richter. Das grenzt hier schon an vorrauseildenden Gehorsam...
Hier fordert dich niemand auf, keine Bilder mehr zu zeigen.
Es wird nur auf die rechtliche Situation aufmerksam gemacht.
Was Überwachungskameras angeht: Es gibt gesetzliche Ausnahmen.
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. Und hinzu kommt: (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
D.H., einer der abgebildeten Personen muß das Bild auch sehen und tatsächlich auch gegen seine Verbreitung klagen.
Wie wahrscheinlich ist es, das sich eine der abgebildeten Personen in dieses Forum verirrt? Und wie wahrscheinlich ist es, das er dann auch noch gegen die Verbreitung klagt? Insbesondere, da die Gesichter ja unkenntlich gemacht wurden.
Ohne Abweichung von der Norm ist kein Fortschritt möglich. Frank Zappa
Zumal sie ja auch nicht irgendwie "zur Schau gestellt werden", sondern einfach nur ihre Reaktion eingefangen wurde. Das finde ich eigentlich recht wertungsneutral, würde mich wundern, wenn da jemand ein Problem mit hat. Aber es gibt leider Leute, bei denen alles möglich ist...
Überwachungskameras sind etwas ganz anderes, da die Bilder nicht in die Öffentlichkeit gelangen. Aber auch hier gibt es Regeln. Es dürfen zum Beispiel auch da keine unbeteiligten Personen mit aufgenommen werden. Das heißt, wenn ich mein Gartentor überwachen will darf der dahinter liegende Gehweg nicht mit im Bild sein. Wenn ich eine Kamera auf meinen Zaun richte, darf das Grundstück meines Nachbarn darauf nicht zu sehen sein oder muß technisch ausgeblendet werden.
Mich kotzt dieses fehlende Unrechtsbewusstsein in diesem Land langsam an. "Wenn es alle machen ..." Es wird herum fotografiert und auf irgendwelchen Plattformen gepostet. Alles was im Internet unterwegs ist, kann (vielleicht nicht vom Otto-Normalverbraucher) abgesaugt und zu anderen Zwecken mißbraucht werden.
Und noch ekns, ich habe mal gesehen, wie eine Mutter mit zwei kleinen Kindern so einem Typen, der sie fotografiert hat, das Handy aus der Hand geschlagen hat. Die hinzugerufene Polizei hat dann Handy und Speicherkarte konfisziert.
Hört bitte auf, von mir zu erwarten, daß ich normal werde ! Wir wissen doch alle, daß das niemals geschehen wird !
Die persönliche Ausstrahlung Sicherheit wird es auch mit sich bringen, ruhig, gelassener und erfahrener rüber zu kommen, als beim ersten Mal - hochroter Kopf, Puls bei 240, schweißnasse Hände...
Paternoster finde ich klasse! In meiner Lehrfirma gab es auch einen solchen Aufzug. Beim ersten Mal auch mit Unbehagen eingestiegen und den einige Male "nur so" benutzt, bis ich mal den Mut hatte, eine ganze Runde zu fahren. Ja stimmt - Holzkiste und Kettenfett. Oben und unten sieht es ein wenig "billig" aus.
Schade, dass immer mehr Paternoster stillgelegt werden - meist weil einige Menschen zu blöde sind! Während meiner Ausbildung, sowie die Zeit danach als Jungangestellter, haben meist denkbefreite Handwerker den Kettenaufzug geschrottet. Mit der Leiter eingestiegen... oder zu große Kiste mitgenommen... Ich selber habe mir auch mal einen Tadel abgeholt, als ich dabei erwischt wurde, so einen Handwagen mit den den Aufzug nahm. Und dabei war ich bereits gut und erfahren damit.
Zitat von StilAugeDazu gab es im alten Forum schon Diskussionen, deshalb hatte ich die Gesichter damals komplett unkenntlich gemacht - reichte aber auch nicht denn laut einigen Leuten kann man ja anhand der Keidung,Haare oder Körperstatur auch erkennen wer das ist...fand ich eher Jetzt verpixel ich nur die Augen weil der Gesichtsausdruck ja das Entscheidende ist, halt wie jemand guckt wenn er einen Mann mit hohen Schuhen sieht. Kann man den Kopf gar nicht sehen macht die Sache keinen Sinn, dann kann ich auch Verkehrschilder verpixeln und sagen das wären nette Leute gewesen
Da dieses Forum nicht gerade weltberühmt ist oder von der Anzahl der user Facebook Konkurrenz macht glaub ich auch kaum,dass jemand sich hier wiederfindet und wenn wird er schon wissen warum - jedenfalls wohl eher nicht weil das Bild im ganzen Internet unterwegs ist.
Ich leite mögliche Klagen gerne an Dich weiter.
Darum noch einmal in aller Deutlichkeit: Du magst Deinen Spaß daran finden, wie Leute Dich anstarren und wie ihnen die Gesichtszüge entgleisen. Fein. Auch andere User können dem zum Teil etwas abgewinnen - da nehme ich mich nicht aus. Aber was wir hier nicht brauchen ist "Der Pranger der dümmsten Gesichtsausdrücke zu MoHH" und es ist mir völlig egal, ob das Gesetz mehr Lücken zulässt und "nur verpixelte Augen" als ausreichend anerkennt. ICH möchte an dieser Stelle folgendes klar machen: Bilder fremder Menschen, die ohne deren Einverständnis entstanden sind, müssen beim Hochladen oder Einbinden in dieses Forum mindestens derart unkenntlich gemacht werden, dass aufgrund der Kopfform, der Frisur oder Bartpracht, anhand von Piercings oder Tattoos und insbesondere nicht an Ohren, Nase, Mund und Augen, die Person zu erkennen ist.
Bilder, die dieser Anforderung nicht gerecht werden, werden kommentarlos gelöscht!
Zitat von StilAugeDazu gab es im alten Forum schon Diskussionen, deshalb hatte ich die Gesichter damals komplett unkenntlich gemacht - reichte aber auch nicht denn laut einigen Leuten kann man ja anhand der Keidung,Haare oder Körperstatur auch erkennen wer das ist...fand ich eher Jetzt verpixel ich nur die Augen weil der Gesichtsausdruck ja das Entscheidende ist, halt wie jemand guckt wenn er einen Mann mit hohen Schuhen sieht. Kann man den Kopf gar nicht sehen macht die Sache keinen Sinn, dann kann ich auch Verkehrschilder verpixeln und sagen das wären nette Leute gewesen
Da dieses Forum nicht gerade weltberühmt ist oder von der Anzahl der user Facebook Konkurrenz macht glaub ich auch kaum,dass jemand sich hier wiederfindet und wenn wird er schon wissen warum - jedenfalls wohl eher nicht weil das Bild im ganzen Internet unterwegs ist.
Man muss nicht unbedingt in diesem Forum surfen, um die Bilder zu finden. Die Google Bildersuche gräbt manchmal auch Bilder aus den hinterletzten Ecken aus. Und da ich Hobby-mäßig sehr gerne fotografiere, versuche ich schon auch, die Privatsphäre der anderen Leute zu respektieren. Zum Beispiel im Sommer am Badesee. Da kann sich schnell mal jemand gestört fühlen, wenn du mit der DSLR in die "falsche" Richtung fuchtelst - auch wenn du die Leute selbst gar nicht fotografierst. Daß die bei kleiner Blende (f2.8) im weichen Bokeh des Hintergrunds verschwimmen, wissen die meisten ja nicht.
Kann ja sein, daß du kein Problem damit hast, irgendwo bei Fratzbook oder WhatsLos auf fremden Bildern durchgereicht zu werden (ich persönlich sehe das in gewissen Grenzen auch locker - bin ich halt irgendwo drauf). Aber es gibt eben auch Leute, die da sehr allergisch reagieren (Ich kenne sogar Leute, die gar nicht fotografiert werden wollen, nicht mal innerhalb der eigenen Familie). Daher sollte man schon verantwortlich damit umgehen, was man hochlädt und was nicht.
Ich würde an deiner Stelle schon die ganzen Gesichter unkenntlich machen, so wie es auch Google-Street-View macht. Da kann dir eigentlich niemand was. Statur und Kleidung ist Käse - das lässt sich nicht auf eine einzelne Person eingrenzen (Lindsay Lohans gescheiterte Klage gegen GTA5).
Außerdem bist du ja glaubwürdig, warum solltest du nur vorgeben, daß Person XY gegrinst hat?
Oh Mann ja, irgendwie haben die Mahner und Warner hier schon recht, und eine "echte" Abmahnung von sog. Betroffenen kann teuer werden. Und ja, über G..gl. kann dieses Forum auch von völlig ahnungslosen Unbeteiligten gefunden werden, ist mir auch passiert und da hab ich mich doch tatsächlich angemeldet Aber daß du StilAuge jetzt auch noch deinen Avatar gelöscht hast, geht doch echt zu weit wobei die blauen Stiefel immer noch am besten aussahen
Ergänzung zum eigentlichen Thema: Hatte auch schon das Vergnügen mit einem Paternoster zu fahren und zwar in Frankfurt/M im alten Holzmann Bau, direkt neben der, ebenfalls nicht mehr existenten Dresdner Bank. Ist alles schon eine Weile her Also die Gebäude stehen natürlich noch, aber keine Ahnung wer oder was da jetzt drin ist. Aber ich glaube, die EU+D Sicherheitsbestimmungen machem dem Paternoster so langsam aber sicher den Gar aus Herzlichen Dank an all die Sicherheitsfanatiker, welche unser Leben immer weiter einschränken. Irgendwann kommen die bestimmt noch drauf, daß das tragen von High-Heels die Gesundheit gefährden kann, am besten mit Schockbildern von umgeknickten Füßen, verdrehten Zehen oder weinenden Frauen (weil dies ja kaum können)
Trotzdem ein Kompliment für deine Erlebnisse in HH und im Paternoster.... Habe ich sehr gerne gelesen.... Wie hoch sind denn die Kabinen???? Komme ich da mit meinen Litas noch gut rein??? Ich hab dann so um dir zwei Meter.... Oder wird eher der dicke Bauch zum Problem????
Ich wusste auch gar nicht, dass es in Hamburg ein "Slowman-Haus" gibt....wurde das extra nach einem Stöckler von uns benannt und eingerichtet, damit man dort auf Heels lustwandeln kann?
Das klingt super.... Ich bin neugierig.... Nachdem ich am Sonntag mit "flo im flo" war ist das dad neue Motto... Mit Sliwman ins Slowmanhaus..... Das müsste doch noch in Reichweite von unserem Treffpunkt liegen....
Es ist gut möglich, dass ich im November oder Dezember noch mal in Hh lande....da gibt es aber noch viel zu viele Unbekannte....sollte es tatsächlich spruchreif werden, werde ich mich melden... Und da habe ich dich auch im Hinterkopf Stielauge....wäre klasse, wenn wir da was hinkriegen....