ZitatEine Prüfung anhand der Kleidung zu bewerten, sei zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gelte aber nur für Fälle, in denen die Kleidung selbst Prüfungsgegenstand sei wie etwa im Fach Modedesign.
Schon meine Mama sagte damals zu mir "Junge, jetzt auf dem Gymnasium musst du ordentlich angezogen sein!"
Irgendwann war dann eine teure Marke wichtiger als ordentliches Aussehen. Mit den reichen Familien konnten wir eh nicht mithalten, also war ich da raus...
Dennoch vertrete ich die Meinung dass zu einer anständigen Präsentation auch ein entsprechendes Outfit gehört. Man verkauft sich ja mit.
Zu einer Prüfungsabwertung darf es allerdings nicht führen.
Lieber mal stolpern als auf einen Zentimeter zu verzichten...
Der Anlass bestimmt über das outfit würde ich sagen. Eine Protituierte im Business Anzug auf dem Strich wäre so wenig passend wie eine Bankangestellte im Latexdress. Die Prüfer zeigen die Wichtigkeit indem sie da auch nicht mit unpassenden Klamotten auftauchen und der Prüfling sollte das erstrecht tun. Aber da sollte man sich schon klarmachen dass das kein Opernbesuch oder ne Hochzeit ist und es ja in erster Linie um die Prüfung geht,weniger um das outfit. Ansonsten könnte man ja auch Punkte abziehen weil der Lippenstift nicht hundertprozentig mit der Farbe der Bluse harmoniert ...
Auch wenn ich jetzt Schläge bekomme, vom Ansatz her begrüße ich die Meinung der Prüferin.
Ich denke schon das man sich dem Anlass entsprechend kleiden sollte. Ein Beispiel wäre das hier diskutierte Thema mit Turnschuhen in die Oper oder ähnliche.
Da die Kleidung eher objektiv beurteilt werden kann ist die Frage ob das zu Punktabzug führen darf, vermutlich eher nein...
Ich bin auch als Prüfungsvorsitzender tätig, die Vorgabe ist, das Prüfungsergebnis unbeeinflußt vom Geschlecht, der Kleidung, Frisur, Tattoos, Piecings, etc., etc.,.... zu beurteilen. Alles andere ist ein Formfehler und anfechtbar wenn nachweisbar....
Naja, es gab in der Prüfung den Punkt "Präsentationsweise". Und wie man sich präsentiert ist auch eine Frage der Kleidung, ergo war die Kleidung Prüfungsinhalt. Ich gehe daher mit der Entscheidung des Gerichts nicht konform.
In Prüfungen, bei denen die Kleidung nichts mit dem Lehr-/Studienberuf zu tun hat, muß dagegen das Prüfergebnis unabhängig von der Kleidung erfolgen.
Ohne Abweichung von der Norm ist kein Fortschritt möglich. Frank Zappa
Eben! Wir leben ja nicht mehr im Kaiserreich. Sofern kein Dresscode vorgeschrieben ist, kann jeder erscheinen wie er/ sie möchte.
Da kann "gut angezogen" auch eine schicke Hose, ein(e) weiße(s) Bluse/ Hemd sein und die neuen, schicken Designer-Sneaker. Gleiches gilt für Oper & Co.
Ich muss zugegen, dass ich Anzugträgern, insbesonder mit Krawatte, viel mehr Mistraue und Hinterfrage als Leuten, die einfach nur ein Hemd mit oder ohne Sakko haben. Ein Anzug beim Verkaufsgespräch oder Bankgespräch empfinde ich als schwierig zu vertrauen, da ich davon ausgehe, dass der Anzug die Person kompetenter darstellen soll als sie eigentlich ist.
Daher sehe ich es als total unverständlich, warum eine Kleidervorschrift in einer Prüfung etwas zu suchen hat, die nichts mit Mode zu tun hat. Die Prüfung soll sicherstellen, dass die Person den Anforderungen entspricht, die an sie gestellt wird. Mit einer Kleidervorschrift wird dann logischerweise geprüft, ob die Person in der aktuellen Kleidung den Anforderungen gewachsen ist. Aber wenn sie sich umzieht, dann ist das nicht mehr der Fall? Wo ist da die Logik bei dieser Vorschrift.
"Ich bin nicht auf die Welt gekommen, um so zu sein wie andere mich gerne hätten!" "Wenn du Grösse erreichen willst, dann höre auf nach Erlaubnis zu fragen." Meine Bildergalerie